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Berufsförderungsdienst

Geförderte Weiterbildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) auf die Eingliederung in einen Zivilberuf vorzubereiten und ihre Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Wirtschaft durch entsprechende Bildungsangebote zu erhöhen.

Denken Sie jetzt schon an die Zeit nach der Bundeswehr - Nutzen Sie Ihren Anspruch!

Während und nach der Wehrdienstzeit bietet der BFD Maßnahmen an, die vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten auffrischen, erweitern oder zum Erwerb neuer Kenntnisse beitragen sollen.

Als Partner des BFD bieten wir seit Jahren Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung für Soldaten und Soldatinnen an.

 

Hier finden Sie die Kostengrenzen für Weiterbildungen je nach Dienstzugehörigkeit (Stand:01.09.2011):

Dauer Dienstzeit

Anspruch nach Dienstzeitende

Anspruch während der Dienstzeit

SaZ 2 < 4

- €

Vorrangig durch interne Bildungs- und

Eingliederungsmaßnahmen (ohne

Anrechnung auf den Kostenrichtwert).

 

Nachrangig durch externe Bildungs-

und Eingliederungsmaßnahmen

(mit Anrechnung auf den Kostenrichtwert)

SaZ 4 < 6

2.990,- €

SaZ 6 < 8

4.830,- €

SaZ 8 < 12, ohne Studium

8.515,- €

SaZ 8 < 12, mit Studium

4.140,- €

SaZ 12+, ohne Studium

12.195,- €

SaZ 12+, mit Studium

6.675,- €